Bitte lasse vor dem Springen deine Eltern eine Einverständniserklärung für dich einreichen.

Die Gruppenangebote in der Frankenhüpfer Trampolinhalle

Wer denkt, dass sich bei uns nur Kids austoben können, der liegt weit daneben.

Auch Jugendliche und Erwachsene erleben beim Trampolinhüpfen den Spaß der besonderen Art. Fliegen, Saltos, Mannschaftsspiele - für einzigartige Firmenevents, unvergessliche Schulausflüge oder mal einen ganz speziellen Vereinsausflug bieten wir genau das richtige Angebot!

 

Neben unseren verschiedenen Trampolinen und Spielangeboten gibt es dabei außerdem das Frankenhüpfer Bistro, das zum gemütlichen Zusammensitzen nach dem actionreichen Event einlädt. Wer seinen Geburtstag zu einem besonders außergewöhnlichen Tag werden lassen will, kann zudem unsere speziellen Geburtstagsangebote buchen. 

 

Gruppenangebote für Schulklassen, Firmen und Vereine

Klassenausflug in die Frankenhüpfer Trampolinhalle

 

Einen aufregenden und außergewöhnlichen Ausflug können Schulklassen (ab 15 Personen) in der Frankenhüpfer Trampolinhalle erleben!

 

Für Gruppen bieten wir pro Schüler und Lehrer 90 min Hüpfen zum Preis von 60 min an (12€). Worauf wartet ihr noch? Euer unvergesslicher Ausflug könnte schon morgen sein!

Firmenevents in der Trampolinhalle

 

Ihr wollt ein erlebnisreiches Firmen-Event planen, bei dem sich garantiert niemand langweilt? Dann kommt mit euren Kollegen in die Frankenhüpfer Tampolinhalle! So einen Arbeitsausflug gibt es nicht alle Tage!

Vereine - Preisvorteile in der Frankenhüpfer Trampolinhalle

 

Ihr wollt mit eurem Verein einen spaßigen Ausflug machen und etwas Besonderes erleben? Kein Problem! Bei uns springen Vereine (ab 10 Hüpfer) 60 min für nur 10 € pro Nase.

Einverständniserklärung / Haftungsausschlusserklärung

 

Bitte beachtet, dass alle Trampolingäste einen unterschriebenen Haftungsausschluss bei uns einreichen müssen. Trampolingäste unter 18 Jahren müssen diese von einem Erziehungsberechtigten ausfüllen und unterschreiben lassen. Zum Formular

Wichtig: Ein Haftungsausschluss gilt immer nur für den in der Erklärung angegebenen Sprungtag.

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